Mir fällt immer wieder auf, dass viele Rheingau-Besucher und Neu-Rheingauer die Begriffe Straußwirtschaft, Weinstube und Gutsausschank wild durcheinander benutzen. Um jetzt auch mal in unserem schönen Kulturland Rheingau die Allgemeinbildung ein wenig zu fördern, hab ich hier eine Begriffserklärung zusammengestellt. Und damit das auch absolut glaubwürdig ist und mein zweifelhaftes Wissen nicht für bare Münze genommen werden muss, habe ich mich natürlich mit einigen extrem schlauen Rheingauern abgestimmt – unter anderem dem Gästeführer, Lorcher Bub und Rheingauliebhaber Edwin Schneider sowie der Rheingauer Gastronomin mit Winzerblut Bianca Scherer.

Die Straußwirtschaft

Eine Straußwirtschaft ist ein von Winzern und Weinbauern saisonal geöffneter Gastbetrieb, in dem zu bestimmten (gesetzlich beschränkten) Zeiten selbsterzeugter Wein ausgeschenkt und verkauft wird. Regional gibt’s für diese Gastronomieform zahlreiche verschiedene Begriffe, wie zum Beispiel Straußenwirtschaft, Besenwirtschaft, nur Besen oder

Edwin Schneider weiß zu berichten: Im Rheingau geht man in die „Heckewertschaft“. Hier werden zum Wein passende Gerichte, wie zum Beispiel Handkäs mit Musik (das ist ein in der Regel in Wein eingelegter Handkäse mit Zwiebelsoße), Hausmacher Wurst, Flammkuchen und andere einfache Spezialitäten gereicht. Gerade hier bei uns im Rheingau wird auch immer wieder mal eine Riesling-Suppe nach „Oma-Annas-Art“,  „Tante-Lisbeths-Art“, also eine Suppe nach Hausrezept der jeweiligen Winzer-Familie angeboten. Traditionell gibt es durchgängig natürlich auch immer den  Spundekäse.

Eine Straußwirtschaft erkennt man an einem ausgesteckten Zweig, Besen, Kranz oder einem ähnlichen zeichenartig aufgestellten Utensil. Daher auch der Spruch: Wo’s Sträuß`che hängt, werd ausgeschenkt.

Der Betrieb einer Straußwirtschaft ist pro Jahr auf die Dauer von vier Monaten begrenzt. Diese Regelung hat schon Karl der Große in einem Erlass im Jahre 812 eingeführt und gilt bis in unsere Zeit. Die vier Monate müssen nicht zusammenhängend verlaufen. Sie gelten lediglich als Obergrenze pro Jahr.  Der Betrieb einer Straußwirtschaft bedarf  keiner Gaststättenerlaubnis, also einer entsprechenden Konzession, sondern sie muss lediglich bei der örtlichen Stadtverwaltung angemeldet werden.

Beispiele: Uwes Heckewertschaft in Winkel / Weingut Mehl in Walluf / Weingut Freimuth in Marienthal / Weingut Weiler in Lorch

Der Gutsausschank

Im Gegensatz zu Straußwirtschaften gilt ein Gutsausschank als gastronomischer Gewerbebetrieb und ist somit an einige Rechte und Pflichten gekoppelt. Ein Gutsausschank kann durchgängig über das ganze Jahr ohne Einschränkungen geöffnet bleiben. Dafür muss er aber Hygienepflichten, Sicherheitsrichtlinien und so manches andere erfüllen. Je nach Größe müssen auch ausreichend Parkplätze in unmittelbarer Umgebung vorhanden sein. Bei den Betreibern führt das manchmal zu heftigem Aufwand, Kopfzerbrechen und auch Unverständnis. Manche Regeln sind für mich als Laien auch nicht so ganz nachvollziehbar. Als Besucher freue ich mich aber eben über die ganzjährigen Öffnungszeiten, eine meist umfangreiche Speisekarte und die reiche Auswahl an Weinen des jeweiligen Winzers.

Beispiele: Hamm in Winkel / Münz-Albus in Kiedrich / Ernst Russler in Rauenthal

Die Weinstube

Die Weinstube ist eine Gaststätte, in der vor allem Wein getrunken wird. Weinstuben gibt es logischerweise vor allem in Gegenden mit Weinbau, so auch bei uns im Rheingau. Die Weinkarte ist im Vergleich zu Weinrestaurants oft nicht sehr umfangreich, bevorzugt werden oft lokale Weine. Im Gegensatz zu Restaurants haben Weinstuben keinen Sommelier – Wirt und Kellner geben selbst Auskunft über die angebotenen Weine. Weinstuben servieren in der Regel auch kleinere Mahlzeiten und manchmal sogar Bier, übrigens wie auch Gutsschänken. Die Würzburger Bäcken waren die ursprünglichste Form der Weinstube; hier brachten sich die Gäste ihre Mahlzeit traditionell selbst mit, weil nichts anderes als Wein ausgeschenkt wurde.

Beispiele: Gelbes Haus in Eltville / Schamari Mühle in Johannisberg (wobei bei beiden eine sehr umfangreiche und leckere Speisenauswahl angeboten wird)

Die Vinothek

Eine Vinothek ist ein Laden oder ein Raum, in dem Wein verkostet und gekauft werden kann. Dabei ist es ganz egal, ob hier Weine verschiedener Winzer oder eines einzigen angeboten werden.  Der Begriff der Vinothek ist ein zeitgemäßer Begriff für die früheren Probierstuben. In den zurückliegenden Jahren sind hier bei uns im Rheingau viele neue, sehr schön ausgestattete Vinotheken entstanden.

Beispiele:  Weingut Georg Breuer in Rüdesheim  /  Weingut Laquai in Lorch

2 Comments

  1. Danke für die Begriffserklärung! Im Fränkischen sind’s mehr die Besen-Wirtschaften, hier also die Hecken-, oder Straußwirtschaft. Ich bin dann doch eher im Gutsausschank unterwegs, weil das mit den Öffnungszeiten besser zu merken ist 🙂

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